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BohrpfahlbetonStichworte
AllgemeinesDie Herstellung von Bohrpfahlbeton regelt DIN EN 1536 [1], die mit Ende des Jahres 2007 entdgültig auch die bis dahin parallel geltende DIN 4014 ersetzt. Neben den Inhalten der DIN EN 1536 sind die Festlegungen des nationalen Anwendungsdokumentes, dem DIN Fachbericht 129 [2], zu beachten. Der für die Herstellung von Bohrpfahlbeton in der Regel verwendete Ortbeton ist üblicherweise Transportbeton. Dieser wird in einen vorgebohrten Erdhohlraum, der temporär mit thixotroper Stützflüssigkeit gegen Einsturz gesichert ist, eingebracht. Ortbeton-Bohrpfähle können bewehrt oder unbewehrt sein. Stand der TechnikZur Gründung von Bauwerken in wenig tragfähigem Boden verwendet man Ortbeton-Bohrphäle, um die Bauwerkslasten bis auf tiefer liegende tragfähige Schichten zu leiten oder um durch Mantelreibung der Pfähle eine höhere Lastaufnahme zu erzeugen. Hierbei werden oft Pfahlbündel (Brückenfundamente) oder Pfahlgruppen verwendet, auf deren Pfahlköpfen die eigentlichen Bauwerksfundamente aufliegen. Bei der Sicherung gegen seitlich einwirkende Lasten, zur Baugrubensicherung, bei Tunnelbauten in Deckelbauweise, Abfangen von Bestandsbauten u. A. werden Wände nach dem Prinzip der überschnittenen Borhpfahlwand unter Verwendung von Primär- und Sekundärpfählen hergestellt. Der Durchmesser von Ortbeton-Bohrpfählen kann je nach Anforderung sehr unterschiedlich sein. Übliche Abmessungen liegen zwischen 0,60 m und 2,0 m Durchmesser. Gemäß DIN EN 1536 und DIN FB 129 muss die Betonzusammensetzung der DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 entsprechen. Als Festigkeitsklassen müssen i. d. R. C 20/25 oder C 30/37 eingehalten werden. Beton für Primärpfähle von Bohrpfahlwänden darf mit eine niedrigeren Festigkeitsklasse hergestellt werden. Bohrpfahlbetone müssen sich durch hohe Plastizität, guten Zusammenhalt durch Mischungsstabilität und gute Fließfähigkeit auszeichen. Sie sollten weitestgehend die Eigenschaft haben, sich selbst zu verdichten. Die gemeinsame Verwendung von Zement und Betonzusatzstoffen (Typ II) wird von DIN EN 1536 empfohlen. Bei der Verwendung von Flugasche nach DIN EN 450 darf die Flugasche auf den Wasserezementwert (w/z)eq mit dem kf-Wert 0,7 angerechnet werden. Die Grenzwerte der Zusammensetzung von Borhpfahlbeton mit Flugasche sind in Tabelle 1 wiedergegeben.
AnwendungshinweiseDie Verwendung des Anrechenbarkeitswertes von kf = 0,7 erfolgt auf der Basis der Sicherstellung einer ausreichenden Nachbehandlung und Nacherhärtungsmöglichkeit. Der Einbau im Erdreich sorgt für eine dauerhafte Umgebungsfeuchte und sichert den Beton gegen Austrocknung. Hierdurch erreichen Flugaschebetone ein sehr dichtes Gefügt und damit eine hohe Widerstandsfähigkeit gegenüer mechanischem und chemischem Angriff. Dies ermöglicht auch die Anrechnung von Flugasche bei Bohrpfahlbeton auf den (w/z)eq Wert mit kf = 0,7 in Baugrund, der aufgrund geogener Belastung oder Vereunreinigungen der Expsititonsklasse XA zugeordnet werden muss.
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