Einsatz nach anerkannten Regeln
Schmelzkammergranulat im Erd-, Grund- und Straßenbau
Der Einsatz von Schmelzkammergranulat im Straßenund Wegebau erfolgt nach eingeführten technischen Bestimmungen und anerkannten Anforderungen wie
- Merkblatt über die Verwendung von Schmelzkammergranulat im Straßenbau - FGSV 624 (1993)
- Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau, ZTVEStB 94 (Fassung 1997)
- Richtlinien für die Güteüberwachung von Mineralstoffen im Straßenbau, RG Min-StB 93
- Technische Lieferbedingungen für Mineralstoffe im Straßenbau, TL Min-StB 2000
- Richtlinie für die Umweltgerechte Anwendung von industriellen Nebenprodukten und Recycling- Baustoffen im Straßenbau, RuA-StB 01
- Anforderungen an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus
industriellen Prozessen im Straßenund Erdbau. Gemeinsamer Runderlass
des Ministeriums für Umwelt, und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (MUNLV) und des Ministeriums für Wirtschaft und
Mittelstand, Energie und Verkehr
- Güteüberwachung von mineralischen Stoffen im Straßen- und Erdbau. Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Umwelt, und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) und des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr
- Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen / Abfällen - Technische Regeln, Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 1997