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Herstellung
Herstellungsverfahren Zur Erfüllung der Vorgaben des Bundes-Immissions schutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungsanlagen - 13. BImSchGV) haben die Kraftwerksbetreiber die Kohlekraftwerke mit Rauchgas-Entschwefelungs- Anlagen (REA) ausgestattet. Im weitaus größten Teil dieser Anlagen wird nach dem sogenannten Kalkwaschverfahren Gips hergestellt. Dabei werden die Rauchgase durch Eindüsen von Suspensionen aus Kalkstein (CaCO3) oder Branntkalk (CaO) entschwefelt. Das Produkt der Entschwefelung ist anfangs ein Gemisch aus Calciumsulfit und Calciumsulfat und nach Oxidation mit Luftsauerstoff Calciumsulfat-Dihydrat (CaSO4 x 2H2O), allgemein als Gips bekannt, der zunächst als Suspension vorliegt. Mit Hilfe von Zentrifugen werden die Gipskristalle aus der Suspension als feuchtes feinteiliges Produkt mit rund 10% freier Feuchte gewonnen. Störende Verunreinigungen wie z.B. Chloride und Fluoride werden durch Waschen entfernt. Die weitgehend mechanische Entwässerung erspart Energie beim Brennen des Gipses und reduziert Transportkosten. Die Farbe des REA-Gips liegt, analog zum Natur- Gips, im Bereich von weiß bis grau oder braun. Sie ist vor allem vom eingesetzten Absorptionsmittel abhängig (d. h. aus welcher Lagerstätte der Kalkstein stammt bzw. ob gebrannter Kalk gewählt wurde) sowie von den spezifischen Randbedingungen des REA-Betriebes (z.B. Eintrag von Inertstoffen, Verweilzeit im Wäscher, Oberlaufreinigung). Bei den Inertstoffen handelt es sich überwiegend um Tonbestandteile und intensiv gefärbte Eisenverbindungen. Bei der Herstellung von abbindefähigem Gipsbaustoff aus REA-Gips unterscheidet man ebenso wie bei Naturgips Brennverfahren und Verfahren mit Dampfbehandlung. Beim Brennen ist teilweise eine Aufbereitung (Homogenisierung und Trocknung) erforderlich, bevor in einem Brennaggregat der Baustoff Gips erzeugt wird. REA-Gips wird für die gleichen Anwendungen eingesetzt wie Gips aus natürlichen Lagerstätten, teilweise auch in Mischung mit diesen. |
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