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Anwendung von Flugasche als Betonzusatzstoff nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2

Rücktrocknungsanlage für Flugasche mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung

Die neuen deutschen Betonnormen DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 wurden durch Veröffentlichung in der Bauregelliste 2002/1 bauaufsichtlich eingeführt und werden nach Ablauf einer Übergangsfrist ab 2005 allein Gültigkeit haben. In der nationalen Norm DIN 1045-2 ist die Anwendung von zertifizierter Flugasche in Beton zusammenhängend geregelt. Sie ersetzt die bislang gültige Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton "Verwendung von Flugasche nach DIN EN 450 im Betonbau", wobei die in ihr enthaltenen Regelungen in die Norm ¿ zum Teil modifiziert - übernommen wurden. So wurde die auf den Wasserzementwert anrechenbare Flugaschemenge von 25 % auf 33 % des Zementgehaltes erhöht. Weiterhin wurde die gemeinsame Verwendung von Flugasche und Silicastaub geregelt.

Äquivalenter Wasserzementwert und Mindestbindemittelgehalte sind in Abhängigkeit von den in dieser Betonnorm erstmalig in Deutschland eingeführten Expositionsklassen durchgängig festgeschrieben worden.


 
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