Zertifizierung und Kennzeichnung
Rücktrocknungsanlage für Flugasche mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung
Zum Nachweis der Übereinstimmung mit den Anforderungen der Norm wird von bauaufsichtlich zugelassenen Zertifizierungsstellen ein Übereinstimmungszertifikat erteilt, das zeitlich nicht befristet ist, und ein Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) vergeben. Dieses Übereinstimmungszeichen ist auf den Lieferscheinen und auf den mitgelieferten Siloscheinen aufgedruckt.
Außerdem enthalten die Lieferscheine Angaben über die Herkunft der Flugasche, den Namen des Lieferanten und die Zertifizierungsstelle.
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Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) |