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Flugasche mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (FA)

Prüfung des Materials

Für Flugaschen, die hinsichtlich ihrer Herstellung oder ihrer Ausgangsstoffe den Anforderungen der DIN EN 450 nicht entsprechen, können in Deutschland allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) beantragt werden. Diese können auf den Einzelfall abgestimmte abweichende Regelungen bezüglich der Anforderungen, Prüfverfahren und Güteüberwachung enthalten.

Für die Güteüberwachung von Flugasche nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung gilt die Richtlinie für die Überwachung von anorganischen Betonzusatzstoffen (Überwachungsrichtlinie) des DIBt.

Flugaschen mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung sind mit einer Zulassungsnummer Z ¿ 3.31- nnnn des DIBt sowie dem Zusatz "(FA)" nach der Produktbezeichnung gekennzeichnet.

Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen)


 
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